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Merkmale:
Zugmaschinen:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende
Futtermischwagen:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Ausbildung:
- Mindestalter: 16 Jahre
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
- eingeschlossene Klassen: AM, L
Fahrstunden:
- Übungsstunden: nach Bedarf
- Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
- bei Ersterteilung: 12
- bei Erweiterung: 6
- Zusatzstoff: 6
Voraussetzungen:
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt