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Merkmale:
Zugmaschinen:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge:
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
Ausbildung:
- Mindestalter: 16 Jahre
- Ausbildung: Theorie
- Prüfung: Theorieprüfung
Fahrstunden:
- Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
- bei Ersterteilung: 12
- bei Erweiterung: 6
- Zusatzstoff: 2
Voraussetzungen:
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Erste-Hilfe-Kurs