B196
Merkmale:
- Krafträder mit:
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Voraussetzungen für die Erweiterung:
- Mindestalter: 25 Jahre
- Mindestens 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B
Ausbildung:
- Theorie: keine zusätzliche Theorieprüfung erforderlich
- Praxis: Fahrschulung ohne praktische Prüfung
- Umfang der Fahrschulung:
- Übungsstunden: nach Bedarf
- Überlandfahrt: 5
- Autobahnfahrt: 4
- Dunkelfahrt: 3
- Theorieunterricht: mindestens 4 Doppelstunden à 90 Minuten
Voraussetzungen für den Antrag:
- Nachweis über die absolvierte Schulung durch die Fahrschule
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (sofern nicht bereits vorhanden)
Wichtige Hinweise:
- Die Berechtigung gilt nur innerhalb Deutschlands.
- Keine zusätzliche Prüfung erforderlich, die Erweiterung wird durch die Schulungsbescheinigung erworben.