Warum du bei uns richtig bist
Persönliche Betreuung
Individuelle Ausbildung statt Massenabfertigung – wir gehen auf dein Lerntempo und deine Fragen ein.
Flexible Termine
Fahrstunden und Theoriezeiten, die sich gut mit Schule, Ausbildung oder Beruf vereinbaren lassen.
Moderne Fahrzeuge
Lernen in aktuellen, sicheren und komfortablen Fahrzeugen – bestens vorbereitet für den Alltag.
Erfolgreich zur Prüfung
Strukturierte Ausbildung, ehrliche Rückmeldungen und eine hohe Erfolgsquote bei Theorie und Praxis.
Führerschein – ab wann?
Viele stellen sich die Frage: Wann kann ich mit der Führerscheinausbildung beginnen? Grundsätzlich richtet sich der Start nach dem jeweiligen Mindestalter der Führerscheinklasse.
Antragstellung
Der amtliche Führerscheinantrag kann in der Regel fünf bis sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
Gerne helfen wir dir beim Ausfüllen des Antrags. Die Abgabe bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde kannst du anschließend ganz einfach selbst erledigen.
Sonderfall Mofa
Für die Mofa-Klasse ist keine behördliche Antragstellung notwendig.
Nach der Ausbildung in der Fahrschule wird eine theoretische Prüfung bei TÜV oder DEKRA abgelegt. Nach bestandener Prüfung erhältst du eine Prüfbescheinigung – hierfür wird lediglich ein Lichtbild benötigt.
Theorie, die funktioniert
Dranbleiben
Überall
Support
KI-generiertes Bild
Kontinuierliches Lernen für nachhaltigen Erfolg
KI-generiertes Bild
Mobil lernen – jederzeit und überall
Natürlich erklären wir dir persönlich, wie die App funktioniert, worauf du achten solltest und wie die Auswertung der Ergebnisse richtig genutzt wird.
KI-generiertes Bild
Dein Lernfortschritt immer im Blick
Diese persönliche Betreuung sorgt für eine optimale Vorbereitung auf die Theorieprüfung und erhöht deine Erfolgschancen deutlich.
Ab 2026 – schneller, effizienter, übersichtlicher lernen
Theorie-Kompaktkurse
Unser Unterrichtsraum befindet sich in der Thomasstraße 13, 77955 Ettenheim
Kurse und Weiterbildungen
Neben der regulären Fahrausbildung werden folgende Kurse und Weiterbildungen angeboten.
Weitere Details sind auf Anfrage erhältlich.
FES – Kurse
ASF – Kurse
BKF – Module
Unsere Führerscheinklassen auf einen Blick
A
Krafträder mit:
Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern:
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/H
Leistung über 15 kW
Ausbildung
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung (Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich)
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
A1
Krafträder mit:
Hubraum max. 125 cm³
Leistung max. 11 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
oder bbH über 45 km/h
Leistung max. 15 kW
Ausbildung:
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
beinhaltet Klasse: AM
Fahrstunden und Theoriestunden:
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Voraussetzungen:
Lichtbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
A2
Krafträder mit:
Leistung max. 35 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Ausbildung:
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische,
aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Bei Vorbesitz der Klasse 3 bis 01.04.1980 keine theoretische Prüfung erforderlich.
eingeschlossene Klassen: AM, A1
Fahrstunden und Theoriestunden:
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Voraussetzungen:
Lichtbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
AM
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit (Quad):
bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Leermasse max. 350 kg
Ausbildung:
Mindestalter: 16
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Fahrstunden und Theoriestunden:
Übungsstunden: nach Bedarf
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2
Voraussetzungen:
Lichtbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
B
Kfz (und Quad) – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:
zG max. 3.500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Ausbildung:
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: AM, L
Fahrstunden und Theoriestunden:
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2
Voraussetzungen:
Lichtbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
B196
Krafträder mit:
Hubraum max. 125 cm³
Leistung max. 11 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Voraussetzungen für die Erweiterung:
Mindestalter: 25 Jahre
Mindestens 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B
Ausbildung:
Theorie: keine zusätzliche Theorieprüfung erforderlich
Praxis: Fahrschulung ohne praktische Prüfung
Umfang der Fahrschulung:
Übungsstunden: 5 Doppelstunden à 90 Minuten
Theorieunterricht: mindestens 4 Doppelstunden à 90 Minuten
Voraussetzungen für den Antrag:
Nachweis über die absolvierte Schulung durch die Fahrschule
Lichtbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Wichtige Hinweise:
Die Berechtigung gilt nur innerhalb Deutschlands.
Keine zusätzliche Prüfung erforderlich, die Erweiterung wird durch die Schulungsbescheinigung erworben.
B197
Der neue Automatikführerschein B197 ermöglicht es Führerscheinanwärtern trotz Prüfung auf einem Automatikfahrzeug, im Anschluss Schaltwagen zu fahren. Diese Regelungen gelten.
Keine Einschränkungen im Führerschein.
Ausbildung auf Automatik- und Schaltgetriebe
Praktische Prüfung kann auf Automatikgetriebe abgelegt werden.
B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger:
zG des Anhängers über 750 kg
zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4250 kg
Ausbildung:
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
Ausbildung: besondere Schulung
Prüfung: keine
Vorbesitz: Klasse B
wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
Voraussetzungen:
Lichtbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
BE
Kfz der Klasse B mit Anhängern oder Sattelanhänger:
zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Ausbildung:
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
Ausbildung: Praxis
Prüfung: nur praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse B
Fahrstunden und Theoriestunden:
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1
Dunkelfahrt: 1
Voraussetzungen:
Lichtbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
C
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A:
zG über 3.500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer
zG des Anhängers bis 750 kg
Ausbildung:
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation
sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse B
Eingeschlossene Klassen: C1
Geltungsdauer: 5 Jahre
Fahrstunden und Theoriestunden:
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 2
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 10
Voraussetzungen:
Lichtbild
augenärztliches Gutachten
ärztliche Bescheinigung
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins
C1
Zugmaschinen:
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 60 km/h
für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen:
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h
auch mit Anhänger
Ausbildung:
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: AM, L
Fahrstunden:
Übungsstunden: nach Bedarf
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 6
Voraussetzungen:
Lichtbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis
CE
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:
zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer
zG des Anhängers bis 750 kg
Ausbildung:
Mindestalter: 18 Jahre
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: B
Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr; danach 5 Jahre
Fahrstunden und Theoriestunden:
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1
Dunkelfahrt: 1
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 6
Voraussetzungen:
Lichtbild
augenärztliches Gutachten
ärztliche Bescheinigung
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins
C1E
Kfz der Klasse C1:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg bis maximal 7.500 kg
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg
Ausbildung:
Mindestalter: 18 Jahre
Prüfung: theoretische und praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse B
Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr, danach jeweils 5 Jahre
Fahrstunden und Theoriestunden:
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1
Dunkelfahrt: 1
Voraussetzungen:
aktuelles Lichtbild
augenärztliches Gutachten
ärztliche Bescheinigung
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass
Kopie des vorhandenen Führerscheins
L
Zugmaschinen:
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h
mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge:
bbH max. 25 km/h
auch mit Anhänger
Ausbildung:
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung
Fahrstunden:
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2
Voraussetzungen:
Lichtbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
